Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: März 2026 — Weber Media Consulting GmbH (ProzessAutomatisierung.ai)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Weber Media Consulting GmbH, Herlingsburg 8, 22529 Hamburg (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über Dienstleistungen im Bereich KI-Automatisierung, Softwareentwicklung, Beratung und damit verbundene Leistungen unter der Marke ProzessAutomatisierung.ai.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt für den Kunden individuell vereinbarte Leistungen im Bereich der KI-Automatisierung und Softwareentwicklung. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der gesonderten Vereinbarung.
(2) Leistungen können insbesondere umfassen: Prozessanalysen, KI-Strategieberatung, individuelle Softwareentwicklung, API-Integrationen, KI-Agenten-Entwicklung, laufende Optimierung und Support (Retainer).
(3) Der Auftragnehmer schuldet die vereinbarte Leistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg des Kunden. Etwaige Prognosen und ROI-Schätzungen stellen keine garantierten Ergebnisse dar.
§ 3 Angebote und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Leistungserbringung.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
§ 4 Leistungserbringung
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen, unter Einsatz angemessener Mittel und dem aktuellen Stand der Technik.
(2) Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Angaben zu Projektlaufzeiten und Implementierungsdauer sind Schätzungen und können je nach Komplexität und Mitwirkung des Kunden variieren.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Der Auftragnehmer bleibt dem Kunden gegenüber für die ordnungsgemäße Erfüllung verantwortlich.
(4) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien zur Verfügung. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei einmaligen Projekten wird, sofern nicht anders vereinbart, 50% der Vergütung bei Auftragserteilung und 50% bei Fertigstellung fällig.
(3) Bei monatlichen Retainern ist die Vergütung jeweils zum 1. des Monats im Voraus fällig.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen.
§ 6 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Kunden ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen ein, soweit nicht anders vereinbart.
(2) Quellcode und Dokumentation, die im Rahmen individueller Softwareentwicklung erstellt werden, gehen nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Kunden über, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Allgemein wiederverwendbare Bibliotheken, Frameworks und Tools, die der Auftragnehmer unabhängig vom konkreten Kundenprojekt entwickelt hat oder einsetzt, verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Der Kunde erhält hieran ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen der vereinbarten Lösung.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Kundenprojekt in anonymisierter Form als Referenz zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 7 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Vertragserfüllung bekannt werdenden vertraulichen Informationen des Kunden vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Auftrags zu verwenden.
(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO.
(3) Der Auftragnehmer trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten des Kunden. Alle Systeme werden DSGVO-konform betrieben.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen. Mängelansprüche verjähren nach 12 Monaten ab Abnahme.
(2) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Gesamthaftung des Auftragnehmers ist — soweit rechtlich zulässig — auf die Höhe der im jeweiligen Vertragsjahr gezahlten Nettovergütung begrenzt.
(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von KI-generierten Inhalten und Ergebnissen. Der Kunde ist verpflichtet, KI-Ergebnisse vor der Verwendung in geschäftskritischen Prozessen zu überprüfen.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Projektbasierte Verträge enden mit Abnahme der vereinbarten Leistung.
(2) Retainer-Verträge (monatliche Zusammenarbeit) haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten und verlängern sich danach automatisch um jeweils einen Monat, sofern sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht erfüllt.
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).
§ 10 Höhere Gewalt
Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen — hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Drittanbietern (z. B. Cloud-Provider, KI-API-Anbieter), Naturkatastrophen — berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.